Bei der Herstellung und Verbreitung von Tonträgern mit Werken des von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
verwalteten und geschützten Welt-Repertoires werden folgende Urheberrechte in Anspruch genommen:
Das Vervielfältigungsrecht der Urheber (§ 16 UrhG) und das Verbreitungsrecht der Urheber (§ 17 UrhG).
Grundsätzlich gilt, dass vor Herstellung und Vertrieb von Tonträgern jeweils alle Rechte (Urheberrechte und sonstige Rechte)
vor ihrer Inanspruchnahme erworben werden müssen (Meldebögen erhalten Sie direkt bei der GEMA, siehe unten!).
Für die Nutzung dieser bei der GEMA geschützten Werke berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen.
Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach den jeweiligen Abgabepreisen (Händlerabgabepreis oder Endverkaufspreis).
Es kann auch eine sogenannte Mindestvergütung zur Anwendung kommen.
Als CD-/DVD-Hersteller sind wir verpflichtet, jede hergestellte CD und DVD, die Urheberrechte verlangt, der GEMA zu melden.
Der Auftraggeber haftet für die Anmeldung und Bezahlung der GEMA-Lizenzen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die GEMA.
Musikrechte bei Filmproduktionen:
Die Musik zum Film ist bei hochwertigen Produktionen häufig extra zum Film komponiert. In diesem Fall erwirbt der Produzent die Verfilmungsrechte direkt vom Komponisten,
der sich in der Regel auch die Rechte der Interpreten (z.B. der Studiomusiker und Sänger) übertragen lässt.
Es ist allerdings zu beachten, dass in Deutschland GEMA-Gebühren anfallen, wenn der Komponist Mitglied der GEMA ist (auch wenn der Komponist Sie darauf nicht hinweist).
Sollte der Komponist angeben, nicht Mitglied der GEMA zu sein, lassen Sie sich das unbedingt vor der Beauftragung bestätigen.
Es gibt Verlage, die sogenannte GEMA-freie Musik anbieten. Hier können Sie die Rechte einfach durch Pauschalzahlungen erwerben.
Auch hier gilt: lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen, um im Falle einer GEMA-Forderung die Rechtefreiheit nachweisen zu können.
Achtung: Die Tatsache, dass auf einem Tonträger kein GEMA-Zeichen aufgedruckt ist, heisst nicht, dass die Musik keinen Beschränkungen unterliegt.
Eine Reihe von Verlagen sind auf die Vermarktung von Filmmusik spezialisiert.
Hier erwerben Sie direkt beim Verlag die Bearbeitungsrechte und können die Musik zu den angebotenen Konditionen nutzen.
Hier fällt zusätzlich die Abgeltung der Autorenrechte bei der GEMA an.
Schwierig wird es , wenn Sie ein bereits veröffentlichtes Musikstück nutzen wollen, das nicht von einem darauf spezialisierten Verlag angeboten wird,
also einfach ein Stück, dass Sie vielleicht im Radio gehört haben.
Die Vorführungs- oder Vervielfältigungsrechte können Sie wie bei allen anderen Varianten auch von der GEMA zu festen Preisen erwerben.
Die Bearbeitungsrechte werden zwar in manchen Fällen treuhänderisch ebenfalls von der GEMA verwaltet, liegen jedoch eigentlich bei dem entsprechenden Musikverlag,
und dieser kann die Preise und zugelassenen Einsatzfelder völlig frei festlegen. Es kann also sein, dass ein Einsatz in einem Unternehmensfilm grundsätzlich nicht gestattet ist.
Selbst wenn es erlaubt sein sollte, können die Kosten jeden verhandelbaren Betrag ausmachen. Wenn Sie das Stück von einer CD nehmen,
müssen die Lizenzkosten neben dem Musikverlag auch noch mit der Tonträgerfirma verhandelt werden (wobei diese dann in der Regel auch die Rechte der Interpreten vertreten).
Im Ausland gelten jeweils andere Regelungen. In den USA ist es zum Beispiel auch möglich direkt vom Komponisten alle Rechte zu erwerben.
Wenn Sie die Musik allerdings in Ihrem Film in Deutschland verwenden, müssen Sie dies der GEMA gegenüber unbedingt nachweisen können.
(Alle Angaben ausdrücklich ohne Gewähr. Für verbindliche Aussagen fragen Sie bitte Ihren Rechtsberater).
Privatsphäre und Datenschutz DSGVO
VideoDVPRO | Joachim Schmid | fon 09103-719 304 |
|